Teilnahmebedingungen
Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen.
Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen.
Wir übernehmen Verantwortung für den reibungslosen Verlauf einer Segway-Tour.
Dazu werden wir Sie kompetent und intensiv in die Eigenschaften des Segway einweisen und ein Fahrtraining durchführen.
Sie werden sehen, das ist schon der erste Spaß!
Um an einer Segway-Tour teilzunehmen, sollten Sie folgende Grundvoraussetzungen mitbringen.
Da die Segway-Touren im öffentlichen Verkehr stattfinden, gelten in den jeweiligen Ländern unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die wir Ihnen Im nachfolgenden Abschnitt erklären.
Segway-Touren finden im öffentlichen Verkehr statt, d.h. Radwege und Gemeindestraßen sind öffentlich. Nach den Regeln der “Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen im Verkehr” aus 2009 ist die Mofa Prüfbescheinigung in Deutschland eine Grundvoraussetzung. Aus dem Grunde können wir Kinder und Jugendliche, die keine Mofas Prüfbescheinigung haben, In Deutschland leider nicht mitnehmen. Alternativ dazu bietet sich an, die Segway-Tour an einem Standort in Österreich durchzuführen. Alpenvorland Segtrails bietet Segway-Touren auch in der Steiermark an.
In unserem Nachbarland Österreich sind die Bedingungen etwas liberaler, als in Deutschland. Hierzulande gilt ein Segway offiziell als Fahrrad, weil er nicht schneller als 25 km/h fährt. Bis zu einer Breite von 80 cm darf er auf Radwegen fahren. Ist er breiter oder kein Radweg vorhanden, ist die Fahrbahn zu benutzen. Die Benutzung des Gehwegs ist mit dem Segway – außer zum Zufahren zu einem Abstellplatz – nicht erlaubt. Und jetzt kommt das beste – das Mindestalter, ab dem man ohne Begleitung mit dem Segway unterwegs sein darf, beträgt 15 Jahre. Damit können Kinder und Jugendliche in diesem Alter beim Familienurlaub in Österreich ebenfalls an einer Segway-Tour teilnehmen.