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Segway Tour Teilnahmebedingungen lesen

Grundvoraussetzungen

  • Haftungsausschlußerklärung persönlich unterzeichnet
  • Mindestgröße 145 cm
  • Mindestgewicht 45 kg
  • Höchstgewicht 117 kg*
  • keine körperlichen Einschränkungen (keine Prothesen, keine Lähmungen etc.)
  • kein Alkoholeinfluss, Drogeneinfluss
  • 24 Stunden vor Fahrtantritt keine Narkosemittel
  • bei Schwangerschaften und den ersten 6 Wochen auf eigene Gefahr

Wir übernehmen Verantwortung für den reibungslosen Verlauf einer Segway-Tour. Dazu werden wir Sie kompetent und intensiv in die Eigenschaften des Segway einweisen und ein Fahrtraining durchführen. Sie werden sehen, das ist schon der erste Spaß! Um an einer Segway-Tour teilzunehmen, sollten Sie folgende Grundvoraussetzungen mitbringen. Da die Segway-Touren im öffentlichen Verkehr stattfinden, gelten in den jeweiligen Ländern unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die wir Ihnen Im nachfolgenden Abschnitt erklären.

Gesetzliche Voraussetzungen zum Segway fahren in Deutschland

Segway-Nutzung in Deutschland

Segway-Touren finden im öffentlichen Verkehr statt, d.h. Radwege und Gemeindestraßen sind öffentlich. Nach den Regeln der „Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen im Verkehr“ aus 2009 ist die Mofa Prüfbescheinigung in Deutschland eine Grundvoraussetzung. Aus dem Grunde können wir Kinder und Jugendliche, die keine Mofa Prüfbescheinigung haben, In Deutschlandleider nicht mitnehmen. Alternativ dazu bietet sich an, die Segway-Tour an einem Standort in Österreich durchzuführen. Alpenvorland Segtrails bietet Segway-Touren auch in der Steiermark an.

Zulassungsbedingungen für Segways in Österreich

Segway Nutzung in Österreich – die perfekte Alternative für Deutsche Familien

In unserem Nachbarland Österreich sind die Bedingungen etwas liberaler, als in Deutschland. Hierzulande gilt ein Segway offiziell als Fahrrad, Weil er nicht schneller als 25 km/h fährt. Bis zu einer Breite von 80 cm darf er auf Radwegen fahren. Ist er breiter oder kein Radweg vorhanden, ist die Fahrbahn zu benutzen. Die Benützung des Gehwegs ist mit dem Segway – außer zum Zufahren zu einem Abstellplatz – nicht erlaubt. Und jetzt kommt das Beste – das Mindestalter, ab dem man ohne Begleitung Mit dem Segwayunterwegs sein darf, beträgt 12 Jahre. Vorausgesetzt, es besteht eine Fahrradprüfung. Damit können Kinder und Jugendliche in diesem Alter beim Familienurlaub in Österreich ebenfalls an einer Segway-Tour teilnehmen.